Der Verein führt den Namen ’Internationale Aktionsgemeinschaft bildender Künstlerinnen’, abgekürzt IntAkt. Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
Der Verein, dessen Tätigkeit gemeinnützig und nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt
Die Mitglieder der IntAkt lehnen jede Art des Ausdrucks oder der Verbreitung sexistischen, rassistischen oder kriegshetzerischen Gedankengutes ab.
Der Vereinszweck soll durch die in Abs. 1 und 2 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden
1) Als ideelle Mittel dienen:
2) Die erforderlichen materiellen Mittel werden aufgebracht durch
Der Verein besteht aus ordentlichen und korrespondierenden Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern.
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
Organe des Vereins sind:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Im Falle der Wahl einer ehrenamtlichen Präsidentin sind mit diesem Amt folgende Aufgaben verbunden:
Zwei Rechnungsprüferinnen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Sie überprüfen die laufenden Geschäfte und den Rechnungsabschluss. Sie haben der Generalversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten